Biennale 2011
Ausschreibung
Rückblicke
Symposium
Kunstkaufhaus
Pressestimmen
Was sind Höhler?
Otto-Dix-Stadt Gera
Kunstachse
Kontakt
Impressum
Englisch Französisch
Ausschreibung zur 5. Höhler Biennale 2011 in Gera
Thema: „UNTERWELT“

Termin: 24.06.-30.10.2011

Die Ausschreibung richtet sich bevorzugt an professionell arbeitende Künstler und Absolventen von Kunsthoch – und Fachschulen.

Bewerbungsunterlagen:

Kurze Vita über künstlerischen Werdegang

Name, Adresse, Tel.Nr., Fax, E-Mail
Fotos vorangegangener Arbeiten oder Katalog, falls vorhanden
Mittels der Installation soll das Thema in den Höhlern, als besondere architektonische Orte, interpretiert werden. Dabei können unterschiedlichste Bezüge und Aussagen getroffen werden, die der Künstler frei bestimmen kann. Wichtig für den eingereichten Entwurf sind die nachfolgend angeführten Ausstellungsanforderungen, die der Künstler in seinem eingereichten Entwurf zu kennzeichnen hat, damit die Jury die Arbeit ordentlich bewerten kann.
Einreichung:

Eingereicht werden darf nur ein Vorschlag für eine Installation. Der eingereichte Entwurf muss so aufgearbeitet werden, dass die Jury die künstlerische Absicht und das Thema nachvollziehen kann. Dies sollte über bemaßte Zeichnungen (die räumliche Dimension muss klar ablesbar sein), Montagen, Collagen, Materialangabe, Fotos o. ä. erfolgen. Die Darstellung sollte max. auf 2 Blättern (Format DIN A3) aufbereitet sein. Dazu können neben der Beschreibung auf der Zeichnung Kurztexte beigefügt werden, die die Installation erklären. Aussagen zur Lichtplanung sind erforderlich (s. a. Ausstellungsanforderungen).

Ausstellungsanforderungen:

Die besonderen Abmessungen der Höhler müssen dabei berücksichtigt werden (Breite meist 120 cm, Höhe max. 180 cm im Scheitelpunkt des Gewölbebogens!).

In den Höhlern können keine Hebewerkzeuge zum Einsatz kommen. Bei größeren Arbeiten muss diese deshalb montagefähig sein und in Einzelteilen aufgebaut werden. Bei einigen kann der Weg zu den Ausstellungsorten (Treppen, Gangwinkel und Durchgänge) die Größe der Teile zusätzlich einschränken. Der Entwurf sollte so konzipiert werden, dass er bei endgültiger Standortfestlegung notfalls in der Höhe, Länge und Breite vor Ort angepasst werden kann. Dies gilt auch für Ideen, die schon vorhanden sind und zur Biennale eingereicht werden. Da es sich dabei eventuell um Arbeiten handelt, die in ihrer Dimension für andere Räume geschaffen wurden, muss der Künstler die Arbeit der jeweiligen Höhlersituation angleichen. Dies ist kurz für die Jury zu beschreiben.

 Der Künstler muss seine Arbeit selbstständig installieren. Für den Standort wird dem Künstler ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt. Die Beleuchtung des Kunstwerkes, falls erforderlich (wenn die Installation nicht von sich aus heraus leuchtet), ist vom Künstler selbst zu realisieren und zu verkabeln. Dazu sollte der eingereichte Entwurf unbedingt Angaben zu Beleuchtung enthalten, die notfalls der Projektleitung korrigiert werden kann, um die Ausstellungssicherheit unter Tage zu garantieren.

Luftfeuchtigkeitsanforderungen:

Das Thema Luftfeuchtigkeit wir immer wieder unterschätzt. Die Luftfeuchtigkeit ist höher als in Feuchtraumkellern (im Höhler sind es 90% - 100%)! Auf Grund der hohen Luftfeuchtigkeit sind organische Materialien wegen der Schimmelbildung zu vermeiden oder so zu konservieren, dass diese nicht auftritt. Bewusst mit dem Thema Verfall zu arbeiten, muss auf Grund der Schimmelbildung und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung im Ausstellungsbetrieb abgelehnt werden.

Die Jury:

Die von der Jury ausgewählte Arbeit ist für die Ausstellung insofern bindend, dass sie in ihren wesentlichen Parametern nicht zu verändern ist. Die Jury legt im Sinne eines Gesamterscheinungsbildes der Ausstellung den jeweiligen Ort der Installation fest, dieser Ort ist für den Künstler bindend. Der Künstler wird über die Gegebenheiten des vorgesehenen Aufstellortes informiert. Eine Begutachtung des Aufstellortes durch den Künstler ist erfahrungsgemäß dennoch hilfreich.

Aufbauzeiten und terminliche Abfolge:

Die Aufbautermine sind einzuhalten, damit die Katalogproduktion zur Ausstellungseröffnung fertig vorliegt. Eine Verschiebung oder Einreichung von „Ausweichmaterial“ ist nicht möglich, da dadurch das Gesamtinteresse aller Künstler der Ausstellung keine Abstriche an der Katalogproduktion gemacht werden kann, weil es sich um einmalige Standorte handelt, die der besonderen Dokumentation bedürfen.

Aufwandspauschale:

Beabsichtigt ist, in Abhängigkeit der Gewährung der Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes, den Künstlern neben der Bezahlung von 3 Übernachtungen, eine Aufwandspauschale in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Unabhängig von der Förderung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 250,00 Euro zugesichert sowie die Bezahlung von 3 Übernachtungen.

Preisvergabe:

Anlässlich der 5. Höhler Biennale beabsichtigen wir erstmalig in Gera den Deutschen Kunstpreis für Installation in drei Kategorien zu überreichen.

Abschließendes:

Die Projektleitung der Ausstellung behält sich im Interesse der Gesamtwirkung der Höhler Biennale vor, eventuell Anweisungen bei der Installationsausführung zu geben. Dies betrifft nicht den Inhalt der Arbeit, sondern dient der Sicherheit im Hinblick auf den Ausstellungsbetrieb sowie der Optimierung des Erscheinungsbildes der gesamten  Höhler Biennale.
Abgabetermin:

Bis 29.05.2010 bitte die Unterlagen einsenden an:

Verein zur Erhaltung der Geraer Höhler e.V.
betr. 5. Höhler Biennale 2011
Rittergasse 4
07545 Gera