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Ausschreibung zur 8. Höhler Biennale 2017 in Gera
Thema: Schattenwelten

Das Höhlerambiente – die spätmittelalterlichen Bierlagerstätten -  befinden sich unter der Altstadt von Gera. Die Höhler liegen im Zechsteinkalk oder in unterschiedlich mächtigen Lehmlagern mit Ziegelsteinausbau.

Das Thema „Schattenwelt“, unter dem die Installationen der Höhler Biennale 2017 stehen werden, steht als Synonym für die Unterwelt, die bildhafte Vorstellung einer jenseitigen Welt in den Mythen vieler Kulturen oder der Hölle der christlichen Religion.

Ursprünglich bezeichnete Unterwelt alles „was sich unter der Erdoberfläche befindet“. In der Gegenwartssprache wird der Begriff mit vielfältiger Bedeutung aufgeladen, von einem zwielichtigen Milieu Krimineller über die sogenannten „asozialen Schichten“, bis zu illegalen Wirtschaftsunternehmungen und dem ungenehmigten Aufenthalt von Ausländern. „Schattenwelt“ als Metapher für die Parallelgesellschaften unserer Zeit bietet somit vielfältige Ansätze für kritische künstlerische Inszenierungen. Die Installationen werden für eine Laufzeit von acht bis zehn Wochen zwischen Juni und Oktober in drei Höhlern im Bereich des Geraer Marktes inszeniert.

Termin:   23. Juni –15. Oktober 2017

Die Ausschreibung richtet sich bevorzugt an professionell arbeitende Künstler und Absolventen von Kunsthoch- und Fachschulen.

Bewerbungsunterlagen:

Kurze Vita über künstlerischen Werdegang

Name, Adresse, Tel.Nr., Fax, E-Mail
Fotos vorangegangener Arbeiten oder Katalog, falls vorhanden

Mittels der Installation soll das Thema in den Höhlern, als besondere architektonische Orte, interpretiert werden. Dabei können unterschiedlichste Bezüge und Aussagen getroffen werden, die der Künstler frei bestimmen kann. Das künstlerische Statement sollte maximal 700 Zeichen, zweisprachig (deutsch, englisch) umfassen. Wichtig für den eingereichten Entwurf sind die nachfolgend angeführten Ausstellungsanforderungen, die der Künstler in seinem eingereichten Entwurf zu kennzeichnen hat, damit wir die Arbeit ordentlich bewerten können.

Einreichung:

Eingereicht werden darf nur ein Vorschlag für eine Installation. Diese muss ausschließlich für diese Höhler-Räume konzipiert sein und sollte direkt auf die vorherrschende Höhler-Situation eingehen. Der eingereichte Entwurf muss so aufbereitet sein, dass die Kuratoren die künstlerische Absicht und das Thema nachvollziehen können. Dies sollte über bemaßte Zeichnungen (die räumliche Dimension muss klar ablesbar sein), Montagen, Collagen, Materialangabe, Fotos o. ä. erfolgen. Die Darstellung sollte max. auf 2 Blättern (Format DIN A4) aufbereitet sein. Dazu können neben der Beschreibung auf der Zeichnung Kurztexte beigefügt werden, die die Installation erklären. Aussagen zur Lichtplanung sind erforderlich (s. a. Ausstellungsanforderungen).

Ausstellungsanforderungen:

Die besonderen Abmessungen der Höhler müssen dabei berücksichtigt werden (Breite meist 120 cm, Höhe max. 180 cm im Scheitelpunkt des Gewölbebogens!). In den Höhlern können keine Hebewerkzeuge zum Einsatz kommen. Bei größeren Arbeiten muss diese deshalb montagefähig sein und in Einzelteilen aufgebaut werden. Bei einigen kann der Weg zu den Ausstellungsorten (Treppen, Gangwinkel und Durchgänge) die Größe der Teile zusätzlich einschränken. Der Entwurf sollte so konzipiert werden, dass er bei endgültiger Standortfestlegung notfalls in der Höhe, Länge und Breite vor Ort angepasst werden kann.

Der Künstler muss seine Arbeit selbstständig installieren. Für den Standort wird dem Künstler ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt. Die Ausleuchtung des Kunstwerkes, falls erforderlich (wenn die Installation nicht von sich aus heraus leuchtet), ist vom Künstler selbst zu realisieren. Dazu sollte der eingereichte Entwurf unbedingt Angaben zur Beleuchtung enthalten, die notfalls von der Projektleitung korrigiert werden kann, um die Ausstellungssicherheit unter Tage zu garantieren.

Luftfeuchtigkeitsanforderungen:

Das Thema Luftfeuchtigkeit wird immer wieder unterschätzt. Die Luftfeuchtigkeit ist höher als in Feuchtraumkellern (im Höhler sind es 90% - 100%)!

Auf Grund der hohen Luftfeuchtigkeit sind organische Materialien wegen der Schimmelbildung zu vermeiden oder so zu konservieren, dass diese nicht auftritt.

Das Kunstwerk ist nach den gültigen technischen Normen, dem Sicherheitsstandard für Elektroinstallationen und dem Brandschutz aufzubauen.

Das Kuratorium:

Die von den Kuratoren ausgewählte Arbeit ist für die Ausstellung insofern bindend, dass sie in ihren wesentlichen Parametern nicht zu verändern ist. Die Kuratoren legen im Sinne eines Gesamterscheinungsbildes der Ausstellung den jeweiligen Ort der Installation fest, dieser Ort ist für den Künstler bindend. Der Künstler wird über die Gegebenheiten des vorgesehenen Aufstellortes informiert. Eine Begutachtung des Aufstellortes durch den Künstler ist erfahrungsgemäß dennoch hilfreich.

Aufbauzeiten und terminliche Abfolge:

Die Aufbautermine  sind laut Vertrag einzuhalten, damit die Katalogproduktion zur Ausstellungseröffnung fertig vorliegt. Die ausgewählten Projekte und die Terminkette sind bindend. Angefertigt werden nur Fotos der Originalinstallation vor Ort.

Aufwandspauschale:

Beabsichtigt ist, den Künstlern neben einer Übernachtungspauschale in Höhe von 150,00 € eine Aufwandspauschale in Höhe von 600,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der Summe ist allerdings abhängig von den uns insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten.

Preisvergabe:

Anlässlich der 8. Höhler Biennale stiften die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen und die Sparkasse Gera-Greiz zum vierten Mal in Gera den Deutschen Installationskunstpreis in drei Kategorien in Höhe von insgesamt 6.000,00 Euro.

Abschließendes:

Die Projektleitung der Ausstellung behält sich im Interesse der Gesamtwirkung der Höhler Biennale vor, eventuell Anweisungen bei der Installationsausführung zu geben. Dies betrifft nicht den Inhalt der Arbeit, sondern dient der Sicherheit im Hinblick auf den Ausstellungsbetrieb sowie der Optimierung des Erscheinungsbildes der gesamten  Höhler Biennale.

Neuheit zur Biennale 2017

1.1.          Ausstellung auf Schloss Osterstein

1.2.          Ausstellungsbereiche: Alte Wache, Remisen, Amtsgebäude

1.3.          Ausstellungsfläche: 500 qm

Zusätzlich zur Präsentation der eigens für die 8. Höhler Biennale geschaffenen Kunstwerke unter der Altstadt findet eine Verkaufsausstellung mit Arbeiten der teilnehmenden Künstler in Amtsgebäude, Remisen und Wache des Geraer Schloss Osterstein statt.

Dabei geht es um die Präsentation von Arbeiten aus den Gebieten Malerei, Grafik, Fotografie, Plastik. Dabei sollte der Künstler auf seinen Fundus an Arbeiten zurückgreifen, um weitere Facetten seines künstlerischen Schaffens zu präsentieren.

Die Kuratoren besprechen mit jedem teilnehmenden Künstler individuell dessen Ausstellungsbeitrag und Ort auf Schloss Osterstein. Dieser Beitrag ist nicht themengebunden, sondern kann frei gewählt werden.

Die Arbeiten sollten vom Künstler zum Aufbau seiner Installation mit angeliefert werden. Der Aufbau der Ausstellung wird von den Kuratoren übernommen, so dass für den Künstler keine Aufwendungen entstehen.

Durch diese flankierende Ausstellung hoch über der Stadt Gera wird das Kunsterlebnis für die Besucher der 8. Höhler Biennale vergrößert und abgerundet.

Abgabetermin:

Die Unterlagen sind bitte bis zum 31.10.2016 (Poststempel) zu senden an:

Verein zur Erhaltung der Geraer Höhler e.V.
betr. 8. Höhler Biennale 2017
Kornmarkt 7
07545 Gera
Tel.: 0365- 8321300

E-Mail:gera-hoehler@t-online.de